Seit dem 17. März 2025 ist für Unternehmen und selbstständige Dienstleister aus der EU, der EFTA sowie dem Vereinigten Königreich die Online-Meldeplattform EasyGov.swiss zuständig. Diese Lösung ersetzt das bisherige Verfahren und ermöglicht eine deutlich effizientere und benutzerfreundlichere Abwicklung von Arbeitseinsätzen in der Schweiz.
Im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) können Unternehmen und Selbstständige aus der EU/EFTA ihre Dienstleistungen in der Schweiz bis zu 90 Arbeitstage pro Jahr erbringen – dafür genügt eine Meldung, eine Bewilligung ist nicht nötig. Die 90-Tage-Grenze gilt sowohl für das Unternehmen als auch für die eingesetzten Personen. Für längere Einsätze ist eine Bewilligung erforderlich, wobei kein Anspruch darauf besteht.
Auch bei Anstellungen in der Schweiz mit einer Vertragsdauer von maximal drei Monaten reicht eine Meldung. Dauert das Arbeitsverhältnis länger, ist eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung notwendig.
Zur Nutzung des Meldeverfahrens muss einmalig ein Konto eröffnet und eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) beantragt werden. Die Prüfung der Angaben kann hierbei bis zu 14 Tage dauern. Arbeitseinsätze müssen jeweils mindestens acht Tage im Voraus gemeldet werden, bei kurzfristigen Anstellungen spätestens am Vortag. Die kantonalen Behörden am Einsatzort prüfen die Meldungen und stehen für Rückfragen bereit.
Das Meldeverfahren gilt für folgende Personengruppen mit Erwerbstätigkeit von bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr:
- Staatsangehörige der EU/EFTA mit einer auf drei Monate befristeten Stelle in der Schweiz.
- Entsandte Arbeitnehmer eines Unternehmens mit Sitz in der EU/EFTA (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit). Drittstaatsangehörige müssen mindestens seit 12 Monaten im Besitz einer Aufenthaltskarte sein
- Selbstständige Dienstleistungserbringer mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat.
Wichtig ist: Selbstständige Dienstleistungserbringer müssen sich selber anmelden. Bei entsandten Arbeitnehmern und EU/EFTA-Staatsangehörigen mit Stellenantritt in der Schweiz übernimmt dies der Arbeitgeber.
Zum Online-Portal EasyGov geht es hier.
Quellen: Staatssekretariat für Migration, IHK Hochrhein-Bodensee