Die neue Gebührenordnung reduziert auch die Kosten für Importe und vereinfacht die Zollbearbeitung von Internetbestellungen.
Die saudi-arabische Behörde für Zoll und Steuern (ZATCA) hat Änderungen bei den Dienstleistungsgebühren der Zollverwaltung angekündigt. Laut Mitteilung der Zoll- und Steuerbehörde wurden sie am 6. Oktober 2024 wirksam. Das Ziel sei, die Wettbewerbsfähigkeit saudi-arabischer Exporteure zu stärken, vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen.
Servicegebühren für Exporte fallen weg
Die Gebühren für alle Dienstleistungen der Zollverwaltung, die im Zusammenhang mit Exporten stehen, fallen weg. Dazu gehören zum Beispiel Zollanmeldungen, Zollverschluss, Röntgen, Entnahme und Analyse von Proben in spezialisierten Laboratorien sowie Ladedienstleistungen in Seehäfen.
Neue Gebührenstruktur für Importe
Die Dienstleistungsgebühren für Importe werden neu strukturiert. Die neue Servicegebühr beträgt 0,15% des Warenwerts, wobei mindestens 15 Saudi Riyal (S.RI.) und höchstens 500 S.RI erhoben werden. Beispielsweise kostete bisher die Röntgenkontrolle eines Containers 100 S.RI. Zusätzlich fielen 100 S.RI. für den Informationsaustausch und 20 S.RI. für die Zolldeklaration an.
Die Bearbeitung zoll- und steuerfreier Einfuhren kostet seit dem 6. Oktober 130 S.RI.
Pauschalbetrag für Internetbestellungen
Für die Zollbearbeitung von Online-Käufen durch Privatpersonen fällt künftig ein Pauschalbetrag in Höhe von 15 S.RI. an. Diese Regelung gilt für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 1.000 S.RI. Für Sendungen mit einem höheren Warenwert wird die neue Gebührenstruktur für Importe angewandt.
Quelle: GTAI Newsletter Zoll 10.2024