Mit Wirkung zum 3. April 2025 hat das saudi-arabische Handelsministerium ein neues Regelwerk über wirtschaftliche Berechtigte in Kraft gesetzt. Im Mittelpunkt steht die Einrichtung eines Transparenzregisters, das künftig zentrale Informationen über Eigentümerstrukturen von Unternehmen erfasst. Ziel dieser Maßnahme ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksamer zu bekämpfen.

Das Register betrifft sämtliche Unternehmen, die unter das Gesetz für Handelsgesellschaften fallen. Ausgenommen sind Aktiengesellschaften (an der saudi-arabischen Börse Tadawul), öffentlich-rechtliche Unternehmen sowie Unternehmen in Liquidation.

Begriff des wirtschaftlich Berechtigten

Der Begriff orientiert sich an international anerkannten Standards. Als wirtschaftlich berechtigt gilt eine natürliche Person, die:

  • unmittelbar oder mittelbar mindestens 25 % der Unternehmensanteile hält oder
  • unmittelbar oder mittelbar mindestens 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder
  • die Befugnis hat, Geschäftsführer, Vorstandsmehrheiten oder den Vorsitz zu ernennen oder abzuberufen oder
  • entscheidenden Einfluss auf operative Geschäfte oder Unternehmensentscheidungen ausüben kann oder
  • eine juristische Person bevollmächtigt, die eines der oben genannten Kriterien erfüllt.

Pflichten für Unternehmen

Neugegründete Unternehmen müssen bei ihrer Registrierung Informationen zu ihren wirtschaftlich Berechtigten angeben. Bereits bestehende Unternehmen sind ebenfalls zur Mitteilung verpflichtet. Darüber hinaus müssen alle Unternehmen dem Handelsministerium innerhalb von 15 Tagen jede Änderung mitteilen, die für das Transparenzregister relevant ist. Zusätzlich ist einmal jährlich zu bestätigen, dass die Angaben im Register korrekt sind.

Die Verstöße gegen diese Mitteilungspflichten können mit Bußgeldern geahndet werden. Die genauen Anforderungen – etwa die Tiefe der zu meldenden Informationen – sind jedoch noch nicht vom Ministerium festgelegt worden.

Mit dieser Maßnahme setzt Saudi-Arabien Standards der Financial Action Task Force (FATF) um. Die FATF wurde 1989 von der G7 ins Leben gerufen und entwickelt internationale Standards zur Bekämpfung von illegalen Finanzströmen.

 

Quelle: GTAI