In dieser Übersicht möchten wir die wichtigsten zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Entwicklungen des Jahres 2025 zusammenfassen und einen Ausblick auf die für 2026 relevanten Änderungen und Pflichten geben, die Unternehmen im internationalen Warenverkehr betreffen. Im besonderen Fokus stehen: Zolltarif, Präferenzrecht, Exportkontrolle, Lieferketten-Compliance sowie klima- und nachhaltigkeitsbezogene Regelungen.

Änderungen der Zolltarifnummern ab 2026

Zum 01. Januar 2026 tritt eine neue Fassung der Kombinierten Nomenklatur in Kraft. 13 Warennummern entfallen, 27 neue werden eingeführt. Unternehmen müssen Stammdaten, Zollanmeldungen und Warenklassifizierungen rechtzeitig anpassen. Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA 2026) steht kostenfrei zur Verfügung. Link zum Artikel

Pan-Euro-Med-Zone: Neue Ursprungsregeln ab 2026

Die Übergangsphase endet am 01. Januar 2026. Ab diesem Zeitpunkt gelten flächendeckend die revidierten Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens. Gleichzeitig entstehen zwei Zonen: Länder mit dynamischem Verweis auf das revidierte Übereinkommen und Länder, die weiterhin die alten Regeln anwenden. Überprüfen Sie die neuen Listenregeln, um die Präferenzfähigkeit Ihrer Ware weiterhin sicherzustellen!

Exportkontrolle: Aktualisierte Dual-Use-Liste

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2003, in Kraft seit 15. November 2025, wurde Anhang I der Dual-Use-Verordnung überarbeitet. Betroffen sind insbesondere Quanten-Technologien, Halbleiter, hochentwickelte Elektronik, additive Fertigung sowie Chemie- und Biotechnologien. Link zum Artikel

Russland-Sanktionen: Erhöhte Sorgfaltspflichten

Mit dem Inkrafttreten des 19. Sanktionspakets gegen Russland steigt auch zunehmend das Risiko von Umgehungstatbeständen. Unternehmen müssen verstärkt auf angepasste Sorgfaltspflichtmodelle achten, um unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden. Link zum Artikel

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Seit dem 03. September 2025 gilt eine Entlastung im nationalen Gesetz: Die jährliche Berichtspflicht entfällt rückwirkend ab 01.01.2023. Unverändert bestehen bleiben jedoch alle Sorgfalts- und Dokumentationspflichten. Sanktionen greifen lediglich noch bei schweren Verstößen.

EU-Lieferkettengesetz (CSDDD): Blick nach 2029

Die CSDDD wurde im Rahmen des Trilogs zum Omnibus-I-Paket im Dezember deutlich verschlankt und gilt künftig nur noch für Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro.
Darüber hinaus wurden flexiblere, risikobasierte Sorgfaltspflichten festgelegt und auf den Klimaplan sowie eine einheitliche EU-Haftungsregelung verzichtet. Link zum Artikel

CBAM: Vereinfachungen

Das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) wurde am 29. September 2025 vereinfacht. Neu ist ein De-minimis-Schwellenwert von 50 Tonnen pro Einführer und Jahr. Ab dem Überschreiten diesen Schwellenwertes ist eine Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder erforderlich, bei der es Fristen zu beachten gilt. Link zum Artikel

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die EUDR schreibt unternehmerische Sorgfaltspflichten für sieben Rohstoffe vor: Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja und Rinder sowie für zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse. Im Dezember wurde neben Vereinfachungen das Inkrafttreten der EUDR auf den 31.12.2026 verschoben (für Kleinst- und Kleinunternehmen: 30. Juni 2027). Link zum Artikel