Auf dem EU-Binnenmarkt sollen für alle Unternehmen – ob europäisch oder außereuropäisch – faire Wettbewerbsbedingungen herrschen. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die EU-Kommission ein Instrument, um die Wirtschaftstätigkeiten von Unternehmen auf drittstaatliche Subventionen hin zu prüfen. Der Rat hat der entsprechenden Verordnung zugestimmt.
Ist die Verordnung von Parlament, wie Rat unterschrieben, tritt sie nach 20 Tagen in Kraft.
Quelle: Europäischer Rat