Das Bureau of Industry and Security (BIS) hat neue Exportkontrollen für kritische Technologien wie Halbleiter, Quantencomputer und Produkte der additiven Fertigung (3D-Druck) eingeführt. Änderungen umfassen neue und überarbeitete Export Control Classification Numbers (ECCNs) für Quantencomputing, Halbleiter und fortschrittliche Technologien sowie die Einführung der Lizenzausnahme „Implemented Export Controls (IEC)“ für Exporte in Länder mit vergleichbaren Kontrollen. Die Kontrollen betreffen Quantencomputer, Halbleiterfertigungsgeräte, Materialien, Software, Technologie sowie Maschinen zur Herstellung von Hochleistungsrechnerchips und Metalllegierungskomponenten. Europäische Unternehmen profitieren durch erleichterten Handel, müssen aber ihre Lieferketten und Prozesse an internationale Anforderungen anpassen.
EAR – Kapitel VII § 740.24 Durchgeführte Ausfuhrkontrolle (IEC)
„Diese Version ist die aktuelle Verordnung | Zuletzt aktualisiert: Oktober 2, 2024
– (a) Geltungsbereich. Die Lizenzausnahme Durchgeführte Exportkontrolle (IEC) genehmigt Ausfuhren, Wiederausfuhren und Verbringungen (innerhalb des Landes) in Übereinstimmung mit der Lizenzausnahme IEC Zulässige Güter und Bestimmungsorte, siehe Absätze (b) und (c) dieses Abschnitts.
– (b) Zulässige Güter und Bestimmungsorte. Die Lizenzausnahme IEC genehmigt die Ausfuhr, die Wiederausfuhr oder die Weitergabe (im Inland) von bestimmten Gütern an, zwischen oder innerhalb von bestimmten Bestimmungsorten, wie für jedes einzelne Gut festgelegt, in Übereinstimmung mit der Lizenzausnahme IEC – Zulässige Güter und Bestimmungsorte. Siehe Absatz (c) dieses Abschnitts.
– (c) Einbeziehung durch Verweis. License Exception Implemented Export Controls (IEC) Eligible Items and Destinations, zuletzt geändert am 27. August 2024, wird mit Genehmigung des Director of the Federal Register gemäß 5 U.S.C. 552(a) und 1 CFR Part 51 durch Verweis in diesen Abschnitt aufgenommen. Dieses Material kann beim BIS und bei der National Archives and Records Administration (NARA) eingesehen werden. Kontaktieren Sie das BIS unter: BIS Office of National Security Controls, Telefon: 202-482-0092; E-Mail: LicenseExceptionIEC@bis.doc; Website: www.bis.gov. Informationen über die Verfügbarkeit dieses Materials bei der NARA erhalten Sie unter www.archives.gov/federal-register/cfr/ibr-locations oder per E-Mail an fr.inspection@nara.gov. Das Material ist beim BIS erhältlich und kann auf der BIS-Website unter https://www.bis.gov/articles/license-exceptions#license-exception-IEC eingesehen werden.
– (89 FR 72937, 6. September 2024)“
Quelle IHK München und Oberbayern Newsletter International (Oktober 2024)