Montenegro und die Republik Moldau sind seit dem 1. November 2025 offiziell Teil des gemeinsamen Versandverfahrens sowie des Abkommens zur Vereinfachung des Warenverkehrs. Damit können beide Länder künftig als Abgangs-, Durchgangs- oder Bestimmungsstaat in entsprechenden Verfahren eingebunden werden.
Elektronische Abwicklung über NCTS
Die Transitabwicklung erfolgt – wie bei allen anderen Teilnehmerstaaten – über das New Computerised Transit System (NCTS). In Deutschland wird hierfür weiterhin die ATLAS-Versand-Fachanwendung (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) genutzt. Durch den jüngsten Beitritt werden Warenbewegungen zwischen Moldau, Montenegro und den übrigen Mitgliedern des Übereinkommens digital erfasst.
Mitgliedstaaten des Abkommens
Der grenzüberschreitende Warenverkehr mit den neuen und alten Vertragsparteien – die EU-Mitgliedstaaten, die EFTA-Länder (Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz), das Vereinigte Königreich, Serbien, Nordmazedonien, die Türkei, die Ukraine und Georgien – läuft künftig demnach vollständig elektronisch über das NCTS.
Die Vorteile des NCTS für Unternehmen
- schnellere und effizientere Abläufe,
- reduzierter Papieraufwand durch digitalen Datenaustausch,
- geringere Kosten,
- kürzere Wartezeiten an Grenzübergängen
Quelle: GTAI

