Zur Förderung eines wettbewerbsfähigen Marktes hat Kanada in den letzten Jahren das Wettbewerbsgesetz (Competition Act) schrittweise geändert.
Um die Wettbewerbsfähigkeit des kanadischen Marktes für Unternehmer sowie Verbraucher zu erhalten und zu fördern, hat die kanadische Regierung seit dem Jahr 2022 den Competition Act sukzessive modernisiert.
Am 23. Juni 2022 ist zunächst die Bill C-19 (Budget Implementation Act, 2022, No.1) verabschiedet worden, in deren Rahmen unter anderem die Strafen und Bußgelder für wettbewerbsrechtliche Verstöße erhöht worden sind. Anschließend hat am 15. Dezember 2023 die Bill C-56 (An Act to amend the Excise Tax Act and the Competition Act) die königliche Zustimmung erhalten. Die Bill C-56 hat insbesondere zu einer Umstrukturierung der rechtlichen Prüfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen geführt. Zuletzt ist dann noch am 20. Juni 2024 die Bill C-59 (An Act to implement certain provisions of the fall economic statement tabled in Parliament on November 21, 2023 and certain provisions of the budget tabled in Parliament on March 28, 2023) erlassen worden. Der Fokus der Bill C-59 liegt unter anderem auf der Kontrolle von Fusionen zwischen Unternehmen.
Wettbewerbsrechtliche Änderungen im Jahr 2022
Im Rahmen der Modernisierung des kanadischen Wettbewerbsrecht ist im Jahr 2022 in einem ersten Schritt die Bill C-19 verabschiedet worden. Die mit der Bill C-19 einhergehenden gesetzlichen Änderungen gehen vor allen Dingen gegen Geschäftspraktiken vor, die für Verbraucher schädlich sind und erhöhen die Strafen und Bußgelder für wettbewerbsrechtliche Verstöße.
Die Änderungen untersagen insbesondere „Drip Pricing“. Drip Pricing ist eine Preisstrategie, bei der Unternehmen einen niedrigen Preis für ein Produkt oder eine Dienstleistung anpreisen, dann aber während des gesamten Kaufprozesses/Bestellprozesses weitere Kosten anfallen.
Für die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften spielen Strafen und Geldbußen eine entscheidende Rolle. Die kanadische Regierung hat daher unter anderem die Strafen für irreführende Marketingpraktiken erhöht. Die Höchststrafe für Unternehmen für die Durchführung von irreführende Marketingpraktiken beträgt nunmehr 10 Millionen kanadische Dollar (kan$) und den dreifachen Wert des aus dem täuschenden Verhalten erzielten Vorteils. Kann dieser Betrag nicht angemessen bestimmt werden, beträgt die Höchststrafe 3 Prozent des weltweiten Bruttojahresumsatzes.
Wettbewerbsrechtliche Änderungen im Jahr 2023
Grundvoraussetzungen für einen wettbewerbsfähigen Markt ist ein fairer Wettbewerb. In Anlehnung an das Zustandekommen eines fairen Wettbewerbs hat die kanadische Regierung im Jahr 2023 unter anderem neue Voraussetzungen für eine Untersagungsverfügung gegen die missbräuchliche marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens (oder einer marktbeherrschenden Gruppe) erlassen.
Vor Erlass der Bill C-56 im Dezember 2023 lag ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen (oder eine Gruppe von Unternehmen) vorsätzlich wettbewerbswidrige Handlungen vornahm, die eine wesentliche Verringerung oder Verhinderung des Wettbewerbs zur Folge hatten. Um einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung nachzuweisen, mussten alle drei Tatbestandsmerkmale vorliegen: Marktbeherrschung (dominance), wettbewerbswidrige Absicht (anti-competitive intent) und wettbewerbswidrige Auswirkungen (anti-competitive effects). Infolge der gesetzlichen Änderungen kann ein kanadisches Wettbewerbsgericht nunmehr eine Untersagungsverfügung gegen ein marktbeherrschendes Unternehmen (oder eine marktbeherrschende Gruppe) erlassen, wenn dessen Verhalten entweder das Erfordernis der wettbewerbswidrigen Absicht oder der wettbewerbswidrigen Wirkung erfüllt.
Wettbewerbsrechtliche Änderungen im Jahr 2024
Wettbewerbswidrige Zusammenschlüsse können den fairen Wettbewerb auf dem kanadischen Markt (zum Beispiel durch erhöhte Preise oder eine geringe Produktauswahl) nachhaltig schädigen. Die im Jahr 2024 erlassenen gesetzlichen Änderungen (Bill C-59) zielen daher darauf ab, es dem Competition Bureau zu ermöglichen, verstärkt gegen wettbewerbswidrige Zusammenschlüsse vorzugehen.
Unter anderem existiert nunmehr eine gesetzliche Vermutung, dass ein Zusammenschluss wettbewerbswidrig ist, wenn sich der Marktanteil erheblich erhöht. Die fusionierenden Unternehmen können versuchen, diese Vermutung zu widerlegen, wenn sie hinreichend nachweisen können, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb nicht wesentlich behindert oder schwächt.
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Quelle: GTAI