Die Kombinierte Nomenklatur der EU ist Grundlage für die Warenanmeldung bei der Ein- bzw. Ausfuhr in das Zollgebiet der EU oder für innergemeinschaftliche statistische Zwecke.
Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) 2021/1832 im EU-Amtsblatt L 385 vom 29. Oktober 2021 veröffentlicht
Diese gilt ab dem 1. Januar 2022.In diesem Jahr berücksichtigt die KN 2022 neben EU-bezogenen Änderungen insbesondere auch die alle fünf Jahre vorgenommenen Änderungen der Warennomenklatur des weltweit Harmonisierten Systems (HS 2022).
Die Einordnung der Waren in die KN bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten.
Die Kombinierte Nomenklatur findet ihre Rechtsgrundlage in der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif.