Intrastat

Die Intrastat (= Intrahandelsstatistik) erfasst den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das heißt Warentransaktionen innerhalb der Gemeinschaft. Intrastat – Meldepflichtig sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Deutschland deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten 500 000 Euro bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von jeweils 800 000 Euro im laufenden Jahr überschritten haben. Die Meldepflicht der Intrastat beginnt dann mit dem Monat, in dem die vorgenannte Wertgrenze überschritten wurde. Das heißt, dass für diesen Monat die erste statistische Meldung für die jeweilige Verkehrsrichtung abzugeben ist.

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