Das Handelsabkommen zwischen der EU und den Andenstaaten, das in weiten Teilen seit 2013 vorläufig angewendet wurde, ist am 1. November 2024 in Kraft getreten.

Das Handelsabkommen zwischen der EU einerseits und Peru, Kolumbien und Ecuador andererseits ist am 1. November 2024 vollständig in Kraft getreten. Der größte Teil des Abkommens war seit dem 1. März 2013 in Peru, seit dem 1. August 2013 in Kolumbien und seit dem 1. Januar 2017 in Ecuador vorläufig anwendbar.

Ausgenommen von der vorläufigen Anwendung waren Artikel 2 (Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen), Artikel 202 Absatz 1 (Rechte und Pflichten aus der Pariser Verbandsübereinkunft und dem TRIPS-Übereinkommen), Artikel 291 (Verwaltungsverfahren) und Artikel 292 (Überprüfung und Berufung) des Abkommens.

Dies ist der letzte Schritt im Verfahren zur Ratifizierung des Übereinkommens. Damit besiegeln die EU und die genannten Andenländer ihr Engagement für enge und langfristige Handelsbeziehungen, die unter anderem die Themen Dienstleistungen, geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen und Menschenrechte umfassen. Das Übereinkommen ermöglicht die schrittweise Öffnung der Märkte, was zu mehr Handel und Investitionen zwischen den Vertragsparteien führen wird.

Es schafft ein stabileres und berechenbareres Umfeld für Unternehmen mit einem bilateralen Streitbeilegungsmechanismus und einem Mediationssystem für nichttarifäre Handelshemmnisse. Es beinhaltet Regelungen für die Zusammenarbeit in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Modernisierung der Produktion, Handelserleichterung und Technologietransfer ein umfassendes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung mit Verpflichtungen zur Gewährleistung eines hohen Arbeits- und Umweltschutzniveaus, das ein transparentes Schlichtungssystem und Verfahren zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft beinhaltet.

Das Übereinkommen wird zu einem großen Teil bereits seit 2013 vorläufig angewandt, aber der Abschluss wird die vollständige Umsetzung des Übereinkommens ab dem 1. November 2024ermöglichen. Damit wird die Rechtssicherheit für diese Handelsbeziehungen erhöht.

Pressemitteilung vom 14.10.2024

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