Der internationale Handel mit Rohdiamanten unterliegt seit Jahren besonderen Anforderungen – vor allem, um sogenannte Konfliktdiamanten aus den legalen Lieferketten herauszuhalten. Diese stammen meist aus Krisengebieten und werden zur Finanzierung bewaffneter Konflikte eingesetzt. Das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses ist ein weltweit abgestimmter Mechanismus, der sicherstellen soll, dass Rohdiamanten ausschließlich aus legalen Quellen stammen.
Zertifikate und Siegel: So funktioniert das System
Als Teil dieses Systems gelten in der EU umfangreiche Vorgaben für den Import und Export von Rohdiamanten. Sie sollen gewährleisten, dass ausschließlich kontrollierte Ware gehandelt wird.
Seit 2003 darf der Import oder Export von Rohdiamanten in oder aus der EU nur erfolgen, wenn die Ware von einem gültigen Zertifikat im Sinne des Kimberley-Prozesses begleitet wird. Dieses wird von einer zuständigen Behörde im Herkunftsland ausgestellt und muss bei der Einfuhr in die EU von einer Gemeinschaftsbehörde geprüft werden. Zudem müssen Rohdiamanten in versiegelten, manipulationssicheren Behältnissen transportiert werden.
Was sich 2025 geändert hat
Mit der Verordnung (EU) 2025/1108 vom 23. Mai 2025 wurde Anhang II der Ursprungsverordnung angepasst. Neu aufgenommen wurde Usbekistan als Teilnehmerstaat des Kimberley-Prozesses.
Solche Aktualisierungen dienen der laufenden Anpassung an den internationalen Stand und der fortgesetzten Einbindung neuer Staaten in das Kontrollsystem.
Verantwortung der Mitgliedstaaten
Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere zuständige Behörden, die für die Ausstellung und Prüfung der Zertifikate verantwortlich sind. Diese übermitteln der Kommission monatlich Berichte zu allen Ein- und Ausfuhren – einschließlich Zertifikatnummern, Herkunftsland, Gewicht, Wert und den angewendeten Prüfverfahren.
Darüber hinaus können Organisationen der Diamantenbranche interne Kontrollmechanismen einführen, etwa durch verpflichtende Lieferantenerklärungen oder externe Prüfungen. Diese erfolgen auf freiwilliger Basis, dienen jedoch der brancheneigenen Selbstregulierung.
Quelle: zoll.de