Seit dem 1. August 2025 gilt eine neue Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Kanada: Die jeweiligen Programme für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) werden gegenseitig anerkannt.

Welche Programme sind betroffen?

In der EU umfasst dies die Bewilligungen AEOS („Sicherheit“) und AEOF („zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit“). In Kanada betrifft es das Sicherheitsprogramm PIP (Partners in Protection). Unternehmen, die im Rahmen dieser Programme zertifiziert sind, profitieren künftig bei der Einfuhr von vereinfachten Verfahren und weniger aufwendigen Sicherheitsprüfungen.

Ziele der gegenseitigen Anerkennung

Mit der Vereinbarung sollen die Sicherheit in der internationalen Lieferkette gestärkt, der globale Warenverkehr effizienter gestaltet und die Zusammenarbeit der Zollbehörden erleichtert werden. Die gegenseitige Anerkennung beruht auf der Angleichung der Sicherheitsstandards beider Programme.

Damit die Vorteile greifen können, müssen Unternehmen bei ihren kanadischen Lieferanten fragen, ob eine entsprechende Zertifizierung vorliegt. Ist dies der Fall, sollten sie sich die Registriernummer (bestehend aus dem zweistelligen Ländercode und einer bis zu 15-stelligen alphanumerischen Identifikationsnummer), den Gültigkeitsbeginn der Bewilligung sowie eine Zertifikatskopie geben lassen.

Nutzung in der Zollanmeldung

Die Registriernummer des Lieferanten muss in der Einfuhranmeldung als EU-MRA-Nummer bzw. TCUI-Nummer (Third Country Unique Identification Number) vermerkt werden. Nur so können die Vereinfachungen in Anspruch genommen werden.

Weitere Länder mit gegenseitiger AEO-Anerkennung

Neben Kanada bestehen bereits ähnliche AEO-Abkommen der EU mit:

  • USA
  • Vereinigtes Königreich
  • Schweiz
  • Norwegen
  • Republik Moldau
  • Japan
  • China

 

Quelle: zoll.de