Die Welthandelsorganisation (WTO) kennt drei Arten von handelspolitischen Schutzinstrumenten, die unter bestimmten Voraussetzungen gegen Einfuhren aus nicht zur EU gehörenden Staaten eingeführt werden können. Für jedes dieser Instrumente gibt es ein eigenes WTO-Abkommen, das durch EU-Verordnungen umgesetzt wird:
Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen richten sich gegen unfaire Handelspraktiken (Dumping oder Subventionen). Schutzmaßnahmen sollen einem bestimmten Wirtschaftszweig Zeit bieten, sich an eine erhebliche Zunahme von Einfuhren anzupassen. Um eine Untersuchung einleiten und anschließend Handelsschutzmaßnahmen einführen zu können, müssen ausreichende Beweise für unlautere Praktiken oder für eine erhebliche Zunahme von Einfuhren vorliegen
Voraussetzungen für die Einführung von Maßnahmen
Es müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein:
- Es muss nachgewiesen werden, dass Einfuhren gedumpt (Antidumpingmaßnahmen) oder subventioniert (Antisubventionsmaßnahmen) sind.
- Es muss eine Schädigung vorliegen, d.h. die gedumpten oder subventionierten Einfuhren haben spürbar nachteilige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation des betroffenen Wirtschaftszweiges der EU – nicht nur auf einzelne Hersteller).
- Es muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen zwischen den gedumpten bzw. subventionierten Einfuhren und der Schädigung des betroffenen EU-Wirtschaftszweiges.
- Die Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen müssen im Unionsinteresse sein. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, könnte das Unionsinteresse nicht gegeben sein, z.B. wenn Maßnahmen zu unverhältnismäßigen Nachteilen für die Verwender der eingeführten Waren führen würden.
Sind die Bedingungen erfüllt, leitet die Kommission das Untersuchungsverfahren ein.
Wurde ein Maßnahme getroffen, wird sie mit Ablauf ihrer Gültigkeit erneut untersucht, das Überprüfungsverfahren wird eingeleitet.
Überprüfungsverfahren vom 19. Dezember 2024
Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch aus VR-China
(1)Untersuchungsverfahren vom 19. Dezember 2024
Kerzen (Lichte) und dergleichen mit Ursprung in der Volksrepublik China
(2)Untersuchungsverfahren vom 19. Dezember 2024
Valin mit Ursprung in der Volksrepublik China
(3)Untersuchungsverfahren vom 19. Dezember 2024
Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harze mit Ursprung in der Republik Korea und Taiwan
(4)Untersuchungsverfahren vom 19. Dezember 2024
Legierungselemente auf Mangan- und Siliciumbasis (länderunabhängig)
Weitere Überprüfungs- und Untersuchungsverfahren aus Dezember 2024
Die EU-Kommission überprüft geltende Schutzmaßnahme gegenüber Einfuhren von bestimmten Stahlerzeugnissen.
Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren von bestimmtem zubereitetem oder haltbar gemachtem Zuckermais in Körnern mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet.
Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren von nahtlosen Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet.
Quelle: Handelskammer Hamburg