Der Rat der EU hat sich darauf verständigt, Sendungen im Online-Handel mit einem Warenwert unter 150 EUR künftig mit einer Zollgebühr von 3 EUR pro Paket zu belegen. Die Maßnahme soll ab Juli 2026 gelten und betrifft Waren, die direkt aus Drittländern in die EU geliefert werden. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online-Handel und stationärem Einzelhandel herzustellen.

Ende der bisherigen Zollbefreiung unter 150 EUR

Bislang waren Pakete mit einem Wert von weniger als 150 EUR zollfrei, sofern sie direkt aus einem Drittland an den Verbraucher in der EU geliefert wurden. Die Kommission hatte bereits im Mai 2023 vorgeschlagen, diese Befreiung im Rahmen der Zollreform abzuschaffen.  Der Rat beschloss am 13. November 2025, die neue Zollgebühr für Kleinsendungen schon im Jahr 2026 einzuführen.

Reaktion auf stark steigende Importe mit geringem Wert

Auslöser für die Entscheidung ist der rasante Anstieg von Einfuhren im E-Commerce. Vor dem Hintergrund der geplanten EU-Zollreform haben Kommission und Mitgliedstaaten erkannt, dass eine Übergangslösung bis zur Einführung der EU-Zolldatenplattform im Jahr 2028 notwendig ist. Die nun vereinbarte Zollgebühr stellt dementsprechend eine vorübergehende Maßnahme dar, die bereits vor Abschluss der umfassenden Reform greift.

Abgrenzung zur geplanten EU-Bearbeitungsgebühr

Die Zollgebühr von 3 EUR pro Sendung ist unabhängig von den laufenden Verhandlungen über eine zusätzliche EU-Bearbeitungsgebühr für Pakete im Online-Handel. Während die Zollgebühr vor allem einen bestehenden Wettbewerbsvorteil ausländischer Online-Händler beseitigen soll, dient die Bearbeitungsgebühr dazu, die steigenden Kosten der Zollbehörden auszugleichen, die durch die Überwachung großer Paketmengen entstehen.

Die Idee einer solchen Bearbeitungsgebühr wurde von der EU-Kommission im Februar 2025 vorgestellt und später in das Verhandlungsmandat des Rates zur Zollreform aufgenommen. Nach aktueller Planung soll sie im November 2026 in Kraft treten, wobei Inhalt und Zeitpunkt noch Gegenstand der laufenden Triloge sind.

 

Quelle: Europäische Kommission