Ein 56-jähriger Unternehmer aus Lohra wurde am 8. Juli 2025 vom Landgericht Marburg zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Grund: In 71 Fällen hatte er hochpreisige Fahrzeuge nach Russland ausgeführt, obwohl dies unter den aktuellen EU-Ausfuhrbeschränkungen untersagt ist. Die Fahrzeuge wurden unter dem Deckmantel regulärer Ausfuhren in Drittländer verbracht, der tatsächliche Zielmarkt war jedoch Russland.

Umfangreiche Ermittlungen durch Zoll und Staatsanwaltschaft

Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Zollfahndungsamt Essen geführt. Bereits im September 2023 waren im Rahmen der Ermittlungen Wohn- und Geschäftsräume des Beschuldigten durchsucht worden. Dabei stellte der Zoll nicht nur umfangreiche Verkaufsunterlagen sicher, sondern auch drei Luxusfahrzeuge sowie Bargeld in Höhe von fast 130.000 Euro.

Millionenvermögen eingezogen

Im Laufe der Ermittlungen wurden sowohl elektronische als auch schriftliche Beweismittel sorgfältig ausgewertet. Das Ergebnis: Die Anklage in 71 Einzelfällen wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Neben der Haftstrafe entschied das Gericht auch über eine Vermögenseinziehung – konkret etwa fünf Millionen Euro, entsprechend dem Gesamtwert der unrechtmäßig exportierten Fahrzeuge. Das Urteil ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.

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Quelle: zoll.de