Ursprungszeugnis
Das Ursprungszeugnis (engl. Certificate of Origin) ist ein Dokument, welches den Ursprung einer Ware nachweist. Bei der Einfuhr wird das Ursprungszeugnis auch gerne als nichtpräferenzieller Ursprungsnachweis bezeichnet. Ist ein Ursprungszeugnis vorgeschrieben, muss der Einführer im Besitz eines Ursprungszeugnisses im Original in Papierform sein. Kopien von Ursprungszeugnissen sind nicht ausreichend. Derzeit sind nach dem Außenwirtschaftsrecht nur für wenige Waren allgemeine Ursprungszeugnisse bei der Einfuhr erforderlich.
Für Agrar- Ursprungszeugnisse gelten Sonderregelungen, die zu beachten sind.