Unternehmen müssen künftig neue Vorschriften für den Umgang mit Chemikalien beachten. Die EU-Kommission hat einen entsprechenden Vorschlag zur Überarbeitung der seit 2008 geltenden CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien) eingereicht.
Was wird sich ändern?
Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf zwei Bereiche: Auf die Kennzeichnung von Chemikalien und deren Klassifizierung. So wird unter anderem eine Mindestschriftgröße für die Etiketten festgelegt. Gleichzeitig soll das digitale Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) transparenter werden. Unternehmen werden verpflichtet sein, ihre Klassifizierungen innerhalb von sechs Monaten zu aktualisieren, sollte die Einstufung der entsprechenden Chemikalie im Verzeichnis geändert worden sein.
Hintergrund und nächste Schritte
Ziel der Überarbeitung der Verordnung ist es, die Umstellung der europäischen Industrie auf nachhaltige Chemikalien zu fördern. In dem Zuge ist auch die Überarbeitung der REACH-Verordnung geplant.
Der Entwurf der EU-Kommission muss noch vom Rat gebilligt werden, wohingegen die Einführung neuer Gefahrenklassen bereits Anfang dieses Jahres erwartet wird.
Quelle: DIHK