Im Zuge des europäischen Green Deals wurde das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) geschaffen, das sicherstellen soll, dass für importierte Waren die gleichen CO2-Kosten anfallen wie für in der EU produzierte Waren. Nun wurde das Zulassungsverfahren für CBAM-Anmelder eröffnet: Ab dem 01.01.2026 dürfen nur noch zugelassene CBAM-Anmelder CO₂-intensive Waren in das Zollgebiet der EU einführen.

Betroffen sind alle Unternehmen, die Waren aus Anhang I der CBAM-Verordnung (VO (EU) 2023/956) einführen, darunter:

  • Zement
  • Strom
  • Düngemittel
  • Eisen und Stahl
  • Aluminium
  • Chemikalien (Wasserstoff)
Anmeldung über das CBAM-Register

Der Antrag auf Zulassung muss über das CBAM-Register gestellt werden, das über das Zoll-Portal erreichbar ist. Hierbei ist eine Verwechslung mit dem CBAM-Übergangsregister zu vermeiden:

  • Das CBAM-Übergangsregister dient weiterhin der quartalsweisen Berichterstattung bis zum 12.2025.
  • Wer bereits im CBAM-Übergangsregister registriert ist, erhält automatisch Zugang zum CBAM-Register.
  • Falls noch keine Registrierung besteht, ist eine Anmeldung im Zoll-Portal erforderlich, wofür ein ELSTER-Zertifikat notwendig ist.

 

Welche Auswirkungen hat das Omnibus I Paket?

Am 26.02.2025 hat die Europäische Kommission im Rahmen des Omnibus I Pakets Änderungen an der CBAM-Verordnung vorgeschlagen. Eine zentrale Änderung wäre die Einführung einer Mengenschwelle von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr. Falls diese Regelung in Kraft tritt, wären Unternehmen mit geringeren Einfuhrmengen von den CBAM-Verpflichtungen befreit.

Die Kommission geht davon aus, dass die Anzahl der CBAM-Anmelder dadurch um rund 90% sinken könnte, während dennoch 99% der CO₂-intensiven Importwaren erfasst blieben. Ob und wann diese Änderungen wirksam werden, ist jedoch noch unklar.

 

Warum sich Unternehmen trotzdem jetzt registrieren sollten

Die Bearbeitung eines Zulassungsantrags kann je nach Einreichungsdatum bis zu 180 Tage dauern. Auch wenn das Omnibus I Paket möglicherweise noch vor dem 01.01.2026 Änderungen mit sich bringt, sollten sich betroffene Unternehmen auf Empfehlung der nationalen Aufsichtsbehörde DEHSt jetzt registrieren, um Rechts- und Planungssicherheit zu haben.

Die Zulassung ist Voraussetzung für die Einfuhr von CO₂-intensiven Waren ab 2026 – ohne Zulassung ist eine Einfuhr nicht mehr möglich.

Weitere Informationen sowie eine detaillierte Anleitung zur Registrierung finden Sie auf den offiziellen Plattformen des Zolls und der Europäischen Kommission.

Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)