Ausfuhrgenehmigung / Verbringungsgenehmigung
Eine Ausfuhrgenehmigung / Verbringungsgenehmigung wird für die Ausfuhr, Durchfuhr oder Verbringung sensibler Waren und / oder für bestimmte Ländern bzw. bei Lieferungen an gelistete Empfänger benötigt.
Unterschieden wird zwischen Einzelgenehmigung und Allgemeine Genehmigung
Arten von Einzelgenehmigungen als Ausfuhrgenehmigung / Verbringungsgenehmigung
– Einzelausfuhrgenehmigung für Rüstungsgüter
– Einzelausfuhrgenehmigung für Dual-Use-Güter
– Einzelgenehmigung für Anti-Folter-Güter
– Einzelgenehmigung aufgrund spezieller Embargoverordnungen
Allgemeine Genehmigungen als Ausfuhrgenehmigung / Verbringungsgenehmigung
Allgemeine Genehmigungen als Ausfuhrgenehmigung / Verbringungsgenehmigung sind für bestimmte genehmigungspflichtige Güter, Technologien bzw. Finanztransaktionen allgemein vorgesehen.
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