Die Änderung der INTRASTAT-Meldeschwellen ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten und entlastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von bürokratischen Verpflichtungen, indem sie die Meldeschwellen für die Außenhandelsstatistik deutlich anhebt.
Was ist INTRASTAT?
INTRASTAT ist ein System zur Erhebung von Daten über den Handel mit Waren zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten. Unternehmen müssen diese Daten melden, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Die Erhebung dient dem Zweck, detaillierte Informationen über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands zu sammeln. Diese Daten sind für Analysen zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit, Preisentwicklungen sowie zur Import- und Exportabhängigkeit von Bedeutung.
Änderungen der Meldeschwellen:
- Wareneingänge nach Deutschland: Die Meldeschwelle für Wareneingänge aus der EU wurde von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro angehoben.
- Warenversendungen aus Deutschland: Die Meldeschwelle für Warenversendungen aus Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten wurde von 500.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht.
Diese Anpassungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2025 und wurden durch die Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes (AHStatG) beschlossen, die am 30. Januar 2025 durch den Bundestag verabschiedet wurde.
Die Anhebung der Meldeschwellen führt zu einer erheblichen Entlastung für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden so etwa 42% der Unternehmen im Intrahandel von der Meldepflicht befreit, was zu einer jährlichen Bürokratieentlastung von rund 11,6 Millionen Euro führt.
Quelle: BMWK, Statistisches Bundesamt