Die Europäische Kommission hat Ende September die überarbeitete Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) für das Jahr 2026 veröffentlicht. Mit diesem Schritt wird das Warenverzeichnis modernisiert – sowohl strukturell als auch inhaltlich. Mehrere Anmerkungen und Fußnoten wurden überarbeitet sowie ergänzende Codes eingeführt, die künftig eine präzisere handelspolitische Steuerung von Wareneinfuhren und -ausfuhren ermöglichen sollen.
Ein Schwerpunkt der Aktualisierung liegt auf Waren, die für die Energie- und Technologiewende relevant sind. So wurden erstmals spezifische Codes für Bauteile von Batterie-, Photovoltaik-, Windkraft- und Wasserstofftechnologien integriert.
Für Batteriematerialien wie NMC und LFP wurden im Kapitel 28 neue Unterpositionen aufgenommen. Kapitel 38 wurde unter anderem um künstlichen Grafit sowie PV-Wafer ergänzt. Auch im Maschinen- und Metallbereich gibt es relevante Neuerungen. Die Kapitel 73 und 84 umfassen nun zusätzliche Unterpositionen für Turmsegmente und Rotorblätter von Windenergieanlagen sowie für Rotoren und Statoren von Wasserturbinen. Kapitel 85 wurde erweitert und enthält künftig H2-Brennstoffzellen-Generatoren, MPP-Wechselrichter, Separatoren und Baugruppen aus gestapelten galvanischen Zellen.
Darüber hinaus wurden zahlreiche Korrekturen bereits bestehender Codes vorgenommen. Dazu zählen Maßeinheiten, angepasste Wortlaute und neu strukturierte Fußnoten. Im Zuge dieser Anpassungen entfällt außerdem die bislang gültige zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95, die sich auf die zolltarifliche Einordnung von „Weihnachtsartikeln“ bezog (gilt bereits seit dem 1. November 2025).
Die vollständige, neu strukturierte KN mit allen aktualisierten Zollsätzen (Anhang I) gilt ab dem 1. Januar 2026.
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1926 DER KOMMISSION vom 22. September 2025
★ kennzeichnet neue Codenummern
■ kennzeichnet Codenummern mit neuen Inhalt
Quelle: AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE

