Ab dem 1. Januar 2026 gelten für bestimmte Tabakwaren neue Steuertarife. Mit der Umstellung ändern sich zum Teil auch die Tarifkennzeichen, die auf den Steuerzeichen angegeben werden müssen.
Hintergrund: Tabaksteuerreform
Die Steuertarifanpassung ab 2026 geht auf das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) von 2021 zurück. Mit dieser Reform wurden Produkte wie erhitzter Tabak („Heat-not-Burn“) sowie Flüssigkeiten (Liquids) für E-Zigaretten erstmals in die Tabaksteuer einbezogen. Neben gesundheitspolitischen Erwägungen verfolgt der Gesetzgeber mit der Anpassung auch fiskalische Ziele, da die Tabaksteuer eine bedeutende Einnahmequelle des Bundes darstellt.
Änderungen bei den Steuerzeichen
Verkaufsverpackungen von Tabakwaren werden in Deutschland in der Regel mit einem Steuerzeichen versehen. Es dient der Steueraufsicht und wird auf speziellem Sicherheitspapier gedruckt. Das Steuerzeichen trägt je nach Ware Angaben wie die Art des Produkts, die enthaltene Menge sowie den Packungs- oder Stückpreis. Aufgrund der neuen Steuertarife müssen ab 2026 teilweise neue Tarifkennzeichen auf den Steuerzeichen verwendet werden.
Keine Änderungen bei Zigarren und Pfeifentabak
Unverändert bleiben die Steuersätze für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak. Für diese Warengruppen können die bisherigen Steuerzeichen über den Jahreswechsel hinaus genutzt werden, sodass hier keine Umstellung notwendig ist.
Von den Änderungen ab 2026 betroffen sind:
- Zigaretten
- Substitute für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten)
- Feinschnitt
- Wasserpfeifentabak
- Erhitzter Tabak
Bezug neuer Steuerzeichen ab November 2025
Neue Steuerzeichen für 2026 können zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderung, also ab dem 1. November 2025, bezogen werden. Wichtig ist: Unternehmen sollten ihren Bedarf an Steuerzeichen früher planen, da diese bei geändertem Steuertarif laut Tabaksteuerverordnung mindestens acht Wochen vor Bedarf bestellt werden müssen. Das Hauptzollamt Bielefeld empfiehlt daher in der Mitteilung vom 24.07.2025, die hierfür vorgesehenen Formulare 1619 und 1652 bereits ab September einzureichen.
Fristen für Steuerzeichen bis Ende Dezember
Wer noch Steuerzeichen benötigt, die bis Ende 2025 gültig sind, sollte diese bis spätestens 20. November 2025 bestellen. Tabakwaren mit bis zum 31. Dezember 2025 gültigen Steuerzeichen dürfen nur bis zu diesem Datum in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden.
Gebührenregelungen bei Nichtabnahme
Werden bestellte Steuerzeichen nicht oder nur teilweise abgenommen, müssen diese zurückgegeben werden. Diese Rückgabe führt zur Erhebung von Gebühren nach § 49 der Tabaksteuerverordnung. Unternehmen sollten daher ihre Bestellungen exakt auf ihren Bedarf abstimmen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Quellen: zoll.de, AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE