Von der Zollerhöhung sind vor allem Chemikalien betroffen. Höhere Zollsätze gelten aber auch für Autoreifen, Papierprodukte und bestimmte Röhren.

Auflösung GECEX Nr. 648 DE 14/10/2024

Er ändert Anhang IX der Gecex-Resolution Nr. 272/2021 und zur Änderung der Mercosur Common Nomenklatur (NCM) und des Gemeinsamen Außentarifs (TEC) zur Anpassung an die Änderungen des Harmonisierten Systems (SH-2022).

Aufgrund von Handelsungleichgewichten wurde der Einfuhrzollsatz von insgesamt 42 Produkten aus verschiedenen Sektoren erhöht. Für folgende Zolltarifnummern gilt die Maßnahme vom 15. Oktober 2024 bis zum 14. Oktober 2025:

  • 2809.20.11, 2905.14.10, 2907.11.00, 2914.12.00, 2915.31.00, 2915.33.00, 2916.14.10, 2917.12.10 und 3402.39.90.
    Für diese und weitere Chemikalien wurden die Zollsätze auf zwischen 12,6 und 20 Prozent erhöht. 
  • 4011.10.00.
    Der Zollsatz für diese Neureifen aus Kautschuk für PKW, einschließlich Kombinationskraft- (“station wagons”) und Rennwagen, beträgt nun 25 Prozent.
  • 4810.19.99 und 4810.92.90.
    Diese Papierprodukte und Karten werden nun mit einem Zollsatz von 16 Prozent belastet. 
  • Röhren mit den Zolltarifnummern 7304.19.00 und 7306.19.00 sind ebenfalls von der Zollerhöhung betroffen. In diesem Fall wurden die Zollsätze für unterschiedliche Zeiträume auf zwischen 12,6 und 25 Prozent erhöht. Außerdem sind für einige dieser Röhren Zollkontingenten vorgesehen

 

Quelle: Resolution GECEX 648 des brasilianischen Exekutivausschusses der Außenhandelskammer (GECEX) vom 14. Oktober 2024 – vollständige Liste der von der Zollerhöhung betroffenen Waren