Mit der Delegierten Verordnung vom 05.09.2024 hat die EU-Kommission die Überarbeitung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) eingeleitet.
Markante Änderungen beginnen bei den BEGRIFFSBESTIMMUNGEN zu „Ladungsverstärkung“, „Hochleistungsdieselmotoren“, „Isolierung“, „Programm“ bis hin zu „Offenlegung der Sicherheitslücken“ (Redaktionelle Änderung).
Von Änderungen sind alle Kategorien betroffen, ausgenommen der Kategorie 4. Änderungsbeschreibungen können redaktionelle Änderungen, Textänderungen, als auch Änderungen in oder zu den Anmerkungen sein.
Diese Delegierte Verordnung wird voraussichtlich ab November 2024 in Kraft treten. Die Vorab-Fassungen finden Sie im Register der Kommissionsdokumente auf der Webseite der Europäischen Kommission. Einen unverbindlichen Überblick über die geplanten Änderungen im kommenden Anhang I können Sie auf der Webseite des BAFA einsehen.
Ein unverbindlicher Überblick über die Änderungen im Anhang I durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2024/xxxx der Kommission kann heruntergeladen werden unter BAFA – Ausfuhrkontrolle – Unverbindlicher Überblick über die Änderungen im Anhang I durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2024/xxxx der Kommission
Vorab-Fassung auf der BAFA-Seite BAFA – Ausfuhrkontrolle – Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung
QUELLE: IHK NEWS International 09/2024