Als Reaktion auf die Aggression Russlands gegen die Ukraine hat die EU eine beispiellose Zahl restriktiver Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftliche Basis Russlands zu schwächen und seine Fähigkeit zur Kriegsführung einzuschränken.

Der Rat der Europäischen Union hat einen Rechtsakt angenommen, mit dem EU-weite Mindestvorschriften für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen oder deren Umgehung in den Mitgliedstaaten eingeführt werden.

Damit gelten bestimmte Handlungen künftig in allen Mitgliedstaaten als Straftaten, z. B. Hilfe bei der Umgehung eines Reiseverbots, der Handel mit sanktionierten Gütern oder die Durchführung verbotener Finanztätigkeiten. Auch Anstiftung, Beihilfe und Versuch können bestraft werden.

Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Verstöße gegen EU-Sanktionen mit wirksamen und verhältnismäßigen strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden, die je nach Straftat unterschiedlich sind. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen Sanktionen muss jedoch zu einer Freiheitsstrafe als Höchststrafe führen. Gegen Personen, die gegen restriktive Maßnahmen der EU verstoßen haben, können auch Geldstrafen verhängt werden.

Juristische Personen (d. h. Unternehmen) können auch dann haftbar gemacht werden, wenn eine Straftat von einer Person begangen wurde, die eine Führungsposition in der Organisation innehat. In solchen Fällen können Sanktionen den Ausschluss von Geschäftstätigkeiten und den Entzug von Zulassungen und Genehmigungen für die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit beinhalten.

Nächste Schritte

Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben 12 Monate Zeit, um die Bestimmungen der überarbeiteten Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen.

Hintergrund

Restriktive Maßnahmen sind ein wichtiges Instrument der EU-Außen- und Sicherheitspolitik. Für die Durchsetzung der Maßnahmen sind die Mitgliedstaaten zuständig, weshalb die Strafen je nach Land unterschiedlich ausfallen; sie reichen von der Strafverfolgung bis zu verwaltungsrechtlichen Sanktionen.

Bereits im Dezember 2022 schlug die Kommission die vorliegende Richtlinie vor, um die Umgehung von Sanktionen einzuschränken und ihre Durchsetzung zu verschärfen.

Quelle: EUR-Lex

EU-Verordnung 2024/1226