Mit einer knappen Mehrheit haben die EU-Mitgliedstaaten in der Ratssitzung vom 17. Juni 2024 das „Renaturierungsgesetz“ durchgewunken. Der neue Rechtsakt fordert alle Mitgliedstaaten dazu auf, Maßnahmen zur Verbesserung von Lebensräumen in schlechtem Zustand zu ergreifen, um so die biologische Vielfalt aufrechtzuerhalten.

Dementsprechend sollen betroffene Land-, Küsten- und Süßwasserökosysteme innerhalb der EU phasenweise wiederhergestellt werden. Der Sanierungszeitplan der erfassten Lebensräume ist wie folgt gegliedert:

  • mindestens 30 Prozent der Gebiete bis 2030
  • mindestens 60 Prozent der Gebiete bis 2040
  • mindestens 90 Prozent der Gebiete bis 2050

Vorrang bei den Wiederherstellungsmaßnahmen haben bis 2030 die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete im Schutzgebietsnetz der „Natura 2000“. In Deutschland sind 15,5 Prozent der Landfläche und ca. 45 Prozent der Meeresfläche durch Natura 2000-Gebiete abgedeckt.

Neben der Wiederherstellung der empfindlichen Ökosysteme enthält die Verordnung spezifische Auflagen, um den massiven Rückgang bei den Bestäuberinsekten-Populationen der letzten Jahrzehnte aufzuhalten und umzukehren. Darüber hinaus sollen bis 2030 3 Milliarden zusätzliche Bäume im europäischen Hoheitsgebiet gepflanzt werden.

Die Verordnung tritt unmittelbar nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, welche noch aussteht.

 

Quelle: DIHK, Rat der EU, Verordnung