Mit einem Dekret zur Änderung des Gesetzes über die allgemeinen Ein- und Ausfuhrsteuern hat der mexikanische Präsident Andrés Manuel López Obrador am 22. April 2024 die Ausfuhrzölle auf 544 Waren erhöht.

Betroffen sind unter anderem Produkte aus Aluminium und Stahl, Holz, Möbel, Musikinstrumente, Textilprodukte, Schuhe, Kunststoff sowie chemische Produkte. Lagen die Zollsätze für diese und weitere Erzeugnisse bislang bei 5 bis 25 Prozent, fallen mit dem Inkrafttreten der Verordnung ab dem 23. April auf vergleichbare Produkte Zölle in Höhe von 35 bzw. 50 Prozent an.

Ausgeschlossen von den Zollerhöhungen sind Waren mit Ursprung in Ländern, die mit Mexiko bereits ein Handelsabkommen abgeschlossen haben. So sorgt das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko (Tratado de Libre Comercio, kurz: TLC) seit dem 1. Januar 2007 dafür, dass für Ursprungswaren aus der EU keine Einfuhrzölle mehr erhoben werden.

Die Zollerhöhungen sind zeitlich begrenzt auf 2 Jahre ab Inkrafttreten der Änderung und zielen darauf ab, den heimischen Markt vor unfairen Handelspraktiken international agierender Unternehmen zu schützen. So sollen unter anderem Verlagerungen mexikanischer Produktionsstätten in andere Länder abgewehrt werden, um Arbeitsplätze zu sichern.

 

Quelle: GTAI