Ausfuhranmeldung
Ist der Warenwert eine Lieferung höher als 1000 € oder das Gewicht übersteigt 1000 Kg ist eine Ausfuhranmeldung erforderlich, sofern die Warensendungen die EU verlassen sollen (z.B. Schweiz). Wurde die Ausfuhranmeldung bereits durch den Zoll angenommen und ist eine gegebenenfalls eingeräumte Gestellungszeit abgelaufen, erhält man das aus der Ausfuhranmeldung resultierende Ausfuhrbegleitdokument (= ABD). Andere Bezeichnungen die das gleiche meinen, könnte z.B. EX1 oder AE (= Ausfuhrerklärung) sein. Wir beraten Sie dazu gerne und erstellen auch die Ausfuhranmeldung für Sie.
Hier ein kleines Video zur Veranschaulichung des Ablaufs für Ihre Ausfuhranmeldung.