Die Schweiz schafft die Einfuhrzölle auf Industrieprodukte zum Anfang des nächsten Jahres ab. Schweizer Unternehmen soll so der Zugang zu Vorprodukten aus Drittländern vereinfacht werden. Zudem können Industrieprodukte leichter importiert werden.
Für welche Industrieprodukte gilt die Zollfreiheit?
Die Industriezölle werden grundsätzlich für alle Industrieprodukte abgeschafft. Ausnahmen stellen lediglich zwei Warengruppen dar:
- Waren des Kapitel 35 (Klebstoffe, modifizierte Stärke, Enzyme, Eiweißstoffe)
- Waren des Kapitel 38 (versch. Erzeugnisse der chemischen Industrie)
Präferenzielle Ursprungsnachweise in bestimmten Fällen nötig
Der Wegfall der Industriezölle führt gemeinhin dazu, dass auch ein präferenzieller Ursprungsnachweis nicht mehr nötig ist (Null Prozent Zollsatz auf Einfuhren).
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen:
- Die Ware bleibt nicht in der Schweiz, sondern wird präferenzbegünstigt in ein Drittland exportiert
- Wenn eine Ursprungskumulation angewandt wird (z.B. im Rahmen des Paneuropa-Mittelmeer-Übereinkommens
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Einfuhranmeldung mit neuen Zolltarifnummern
Einführer müssen beachten, dass ab dem 1. Januar 2024 neue Zolltarifnummern gelten. Die Einfuhrzollanmeldung muss weiterhin gemacht werden – sie bleibt von dem Wegfall der Industriezölle unberührt.
Quelle: GTAI