In Anbetracht der aktuellen Geschehnisse in der Ukraine hat die EU am 28.02.2022 zum Einen die Verordnung 883/2014 (neu: 2022/334) und den GASP-Beschluss 2014/512 (neu: 2022/335) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren angepasst. Es wurden Änderungen hinsichtlich der Luftfahrt vorgenommen, der Geldtransfer weiter eingeschränkt, und auf Umgehungsverbote hingewiesen.
Mit den EU-Verordnungen 2022/260 und 2022/261 (EU) (vormals Nr. 269/2014) über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, wurden die Namenslisten der „verbotenen“ Personen und Einrichtungen erweitert.
Eine Liste von Waren, die über die Dual-Use-Güter-Liste hinausgeht, steht noch aus.
Stand: 08.03.2022