Gegenmaßnahme höhere Zölle bei der Einfuhr in die Europäische Union erhoben werden könnten. Die Liste kommt zum Tragen, falls im Streit zur Einführung von Strafzöllen auf Stahl und Aluminium seitens der USA keine Einigung erzielt werden kann. Die USA haben die Ausnahme für Produkte mit Ursprung in der Europäischen Union lediglich bis zum 31. Mai 2018 verlängert. Diese Frist ist abgelaufen.
Die Gegenmaßnahmen könnten in zwei Schritten eingeführt werden: Zunächst könnten ab sofort Zölle in Höhe von 25 Prozent auf die Einfuhren bestimmter Waren erhoben werden, solange die Vereinigten Staaten Waren aus der Europäischen Union nicht von den Schutzmaßnahmen ausnehmen. In einem zweiten Schritt könnten ab dem 23. März 2021 weitere Zölle von bis zu 10, 25, 35 oder 50 Prozent, abhängig von der jeweiligen Ware, eingeführt werden.
Die Liste wurde zudem bei der WTO hinterlegt. Diese Notifizierung ist Voraussetzung dafür, die Ausgleichszölle tatsächlich erheben zu dürfen.
Die Liste kann den Anhängen I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/724 entnommen werden: Waren, die zusätzlichen Zöllen unterworfen werden können
Quelle: Bonn (GTAI) –