Gemäß den Vorgaben der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, weiterer internationaler Rechtsakte und der Empfehlungen der bei der OECD angesiedelten Financial Action Task Force (FATF) ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, auf nationaler Ebene eine sogenannte Financial Intelligence Unit (FIU) einzurichten. Hierbei handelt es sich um die jeweilige nationale Zentralstelle zur Entgegennahme, Sammlung und Analyse von Meldungen über Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten. Diese Aufgabe nimmt bislang das Bundeskriminalamt (BKA) in Zusammenarbeit mit den Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen von Zoll und Polizei in den Bundesländern mit einer polizeilichen Schwerpunktsetzung wahr. Eingehende Verdachtsmeldungen werden derzeit aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen in den Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen bei den Landeskriminalämtern der Länder bearbeitet, während die FIU im BKA Aufgaben der internationalen Zusammenarbeit und der einzelfallunabhängigen Analyse erfüllt. Die Zahl abgegebener Verdachtsmeldungen ist seit nunmehr zehn Jahren permanent gestiegen. Im Jahr 2015 wurden bereits knapp 30.000 (2014: circa 25.000; 2013: circa 20.000) Verdachtsmeldungen von nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten (unter anderem Banken, andere Finanzdienstleister, Immobilienmakler, Güterhändler) abgegeben. Die Bundesregierung will die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter intensivieren. In diesem Zusammenhang haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium des Innern (BMI) vereinbart, die FIU fachlich und organisatorisch neu auszurichten und in den Geschäftsbereich des BMF zu verlagern. Dem entsprechenden Referentenentwurf hat das Bundeskabinett am 22. Februar 2017 zugestimmt. Hiernach wird die FIU künftig als administrativ ausgerichtete Zentralstelle ihren Arbeitsschwerpunkt auf die umfassende Analyse und Bewertung der Verdachtsmeldungen legen und durch zielgerichtete Informationssteuerung aufbereiteter Daten insbesondere zur Arbeitsentlastung der Strafverfolgungsbehörden beitragen. Diese erhalten damit mehr Kapazitäten für Ermittlungen. Stellt die FIU im Rahmen ihrer Analyse fest, dass ein Vermögensgegenstand mit Geldwäsche, mit Terrorismusfinanzierung oder mit einer sonstigen Straftat im Zusammenhang steht, übermittelt sie ihr Analyseergebnis an die zuständige Strafverfolgungsbehörde. Weitere Aufgabenschwerpunkte der FIU werden im Informationsaustausch und der Zusammenarbeit mit anderen inländischen Aufsichtsbehörden und ausländischen Zentralstellen sowie im Austausch mit den geldwäscherechtlich Verpflichteten liegen. Zur Konzeptionierung und Realisierung der neuen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen hat das BMF unter Beteiligung des BMI eine behördenübergreifende Projektgruppe FIU (PG FIU) in der Generalzolldirektion eingerichtet. In dieser Projektgruppe bündeln Experten aus der Bundesfinanzverwaltung, aus unterschiedlichen Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz ihr Fachwissen, um der FIU im Rahmen der vereinbarten Verlagerung einen reibungslosen Start zu ermöglichen. Hintergrund: Ein nachhaltiges Vorgehen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein wichtiges Anliegen aller Staaten der Europäischen Union (EU) sowie zahlreicher anderer Staaten weltweit. Entsprechend der globalen Bedeutung werden die gesetzlichen Grundlagen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch in Deutschland maßgeblich von internationalen Vorgaben bestimmt. Die Einrichtung und der stufenweise Aufbau der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die beim Zollkriminalamt angebunden wird, erfolgt in einer Erstaufbaustufe zum 1. Juli 2017. Die Fortentwicklung der FIU bis zur geplanten Endausbaustufe ist bis 2018 vorgesehen. Für weitere Fragen ist die PG FIU seit dem 1. März 2017 auch telefonisch erreichbar. (Quelle: zoll.de)
Ausgabe: IHK-SPEZIAL International | 04/2017