Kredite aus Warenlieferungen in den Iran können grundsätzlich wieder mit staatlichen Exportkreditgarantien – sogenannte Hermesdeckungen – abgesichert werden. Dasselbe gilt für Investitionsabsicherungen.
Grund ist der Eintritt des Implementation Day nach dem Wiener Atomabkommen. Die Internationale Atomenergiebehörde bestätigte am 16. Januar 2016, dass der Iran seine Verpflichtungen zum Abbau seines Atomprogramms eingehalten hat. Im Gegenzug haben die USA und die EU Teile ihrer seit Jahren verhängten Sanktionen aufgehoben, freilich unter dem Vorbehalt, diese wieder zu verhängen, falls der Iran künftig seine Verpflichtungen aus dem Wiener Atomabkommen verletzen sollte.
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Quelle: GTAI-Recht-aktuell 03/2016 Von Sherif Rohayem