Einfuhranmeldung

Eine Einfuhranmeldung, Importanmeldung oder auch Importverzollung genannt ist bereits ab einer Abgabenhöhe von 10,00 € verpflichtend. Die Einfuhranmeldung kann auch vorzeitig abgegeben werden. Beim Normalverfahren ist die Abgabe der Importverzollung, die Einfuhranmeldung, mit Atlas (Automatisches Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) Pflicht. Nachdem die Importanmeldung durch den Zoll angenommen wurde, erfolgt der Steuerbescheid. Die Aufbewahrungspflicht eines Steuerbescheides beträgt gewöhnlich 10 Jahre. Anders als bei der Ausfuhranmeldung (siehe hierzu Ausfuhranmeldung) unterliegt die Einfuhranmeldung keiner Zuständigkeit eines bestimmten Zollamtes.