EUR.1 Warenverkehrsbescheinigungen
Eine EUR.1 ist eine Warenverkehrsbescheinigung. Diese ist für die Ausfuhr nicht zwingend. Sie wird auf Verlangen des Käufers im Drittland beim Zoll beantragt und erstellt. Die EUR.1 ist für Waren die Ihren Ursprung in der EU haben oder so weit in der Fertigungstiefe bearbeitet sind, dass die Waren EU-Charakter verliehen bekommen.
Na neugierig auf die EUR.1? Dann rufen Sie uns an!
Hier ein kleines Video zur Veranschaulichung der EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung.