gemeinschaftliches/gemeinsames Versandverfahren (gVV)– T1, T2 mit NCTS
Ziel des gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahrens (gVV) ist die Verlagerung der Zollabfertigungen von den EU-Außengrenzen auf die Binnenzollstellen im Inland oder die Waren im Transit unverzollt bis zum Bestimmungszollamt zu transportieren. . Das Verfahren wird mit dem NCTS (New computerized transit system)eröffnet.
Unterschieden wird hier zwischen T1 und T2 (NCTS)
T1 steht für nicht Gemeinschaftswaren (=nicht EU-Charakter), jedoch in der EU bis zum Bestimmungszollamt/zugelassener Empfänger transportiert werden sollen.
T2 steht für Gemeinschaftswaren (= EU-Charakter), die in nicht EU-Länder auf dem europäischen Festland mit den gVV angebundenen Ländern bis zum Bestimmungszollamt/zugelassenen Empfänger transportiert werden sollen.
Wir beraten Sie zu diesem Thema, zu NCTS und erstellen oder beantragen auch gerne die Zollpapiere bzw. eröffnen und schließen Versandverfahren für Sie.