Handelsrechnung

Die Handelsrechnung gibt Auskunft über den Kaufpreis der gelieferten oder zu liefernden Ware. Sie dient dem Zoll im Bestimmungsland zur Feststellung des Zollwertes. Die Handelsrechnung unterliegt Mindestanforderungen in ihrer Aufmachung. Üblicherweise enthält sie die handelsübliche Warenbezeichnung, Menge, Gewicht, Art und Anzahl der Verpackung, sowie den Rechnungsbetrag und die in Rechnung gestellte Währung. Ergänzend kann aus ihr das Ursprungsland der Ware hervorgehen. Somit stellt die Handelsrechnung ein wichtiges Dokument im Außenhandel dar.