Der Unionszollkodex (UZK)

Die Antworten auf Fragen bezüglich nötiger Änderungen von Abläufen in den Import- und Exportabteilungen, die mit Einführung des Unionszollkodex zum 01.05.2016 vorzunehmen sind, erschließt sich aus der Teilnahme dieses Seminars ebenso wie die Frage nach Aktionsbedarf für bereits erteilte Zoll-Bewilligungen.

Im Seminar werden die neue Struktur der Zollverfahren bei Ein- und Ausfuhr vorgestellt, die neuen AEO-Pflichten erörtert, der Statusnachweis für Waren (T2L,T2LF) dargestellt, die verbindliche Zolltarifauskunft mit aufgenommen, ebenso wie die Zentrale Zollabwicklung, die IT-Infrastruktur und damit verbundene Übergangsregelungen aufgezeigt werden. Warenursprung und Präferenzen finden erstmalig im Zollkodex ihren Platz.

Nutzen:
Nur Mitarbeiter, die mit der Struktur und den Inhalten des neuen Unionszollkodes (UZK) vertraut sind, können Fachkompetenzen entwickeln und diese im Arbeitsprozess integrieren, um dem gesamten Unternehmen unangenehme und nicht kalkulierbare „Erfahrungen“ zu ersparen.

Zielgruppe:
Abteilungsleiter des internationalen Ein- und Verkaufs aus KMUs‘, aber auch Sachbearbeiter aus Import- und Exportabteilung sind optimale Nutzer dieses Seminars.

Methoden:
Fachvortrag auf PowerPoint-Präsentation mit Praxistipps und Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch (u.a. Bekanntgabe von Internetlinks)

Trainer: Frau Nicola Bernard

Seminardauer: Halbtagesseminar

Schlagworte zum Thema:
Zollverfahren bei Ein- und Ausfuhr – Der AEO (neue Pflichten!) – Warenursprung und Präferenzen – Statusnachweis für Waren( T2L, T2LF) – Verbindliche Zolltarifauskunft – Zentrale Zollabwicklung / IT-Infrastruktur – Übergangsregelungen – Vereinfachungen – Bewilligungen