Zollanmeldungen in den Nachbarstaaten Österreich und Schweiz AT/ CH

Ausfuhranmeldungen sind generell in dem Staat abzugeben ab dem eine Lieferung erfolgen soll.

Lieferorte in Österreich (AT) und der Schweiz (CH) bedingen den Umstand, dass die Waren auch bei den Zolldienststellen im jeweiligen Staat der Abholung angemeldet werden müssen.

Das bedeutet, dass z.B. für eine aus Deutschland verkaufte aber ab Österreich abzuholende Ware die Zollanmeldung der Ausfuhr in Österreich (AT) abgegeben werden muss.

Gleiches gilt für ab Deutschland verkaufte aber ab der Schweiz (CH) abzuholende Ware. Hier ist die Zollanmeldung Ausfuhr zwingend in unserem Nachbarstaat Schweiz abzugeben.

Eine Zollanmeldung ist in Österreich mit der e-Zoll-Anbindung und in der Schweiz mit der edec-Web-Anbindung möglich.

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und erstellen oder beantragen auch gerne die benötigten Zollpapiere für Sie.