Die Die UN-Wirtschaftskommission für Europa (The United Nations Economic Commission for Europe (UNECE)) hat heute, den 20.10.2016 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (L285/1) sowohl einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der speziellen Ausrüstung von Fahrzeugen in deren Antriebssystem verflüssigte Gase verwendet werden, als auch die Genehmigung in Bezug auf den Einbau dieser Ausrüstung [2016/1829] bekannt gegeben.

 

Anforderungen, Bedingungen, Antragsverfahren sowie Genehmigungserteilung finden sich in den Teilen I und II des ausführlich dokumentierten Regelwerkes im

 

EUR-Lex unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42016X1829&rid=1

als auch auf der

Web-Site der UNECE: https://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdocstts.html