Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist Grundlage für die Warenerklärung bei Ein- und Ausfuhr oder für innereuropäische (EU) statistische Belange. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Die KN findet ihre Rechtsgrundlage in der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) 2017/1925 im EU-Amtsblatt L 282 vom 31.10.2017 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 01.01.2018.

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