Carnet ATA

Das Carnet ATA (Admission Temporaire) ist ein Zolldokument, welches für die vorrübergehende Einfuhr verwendet wird. Die Abfertigung des Carnet ATA an den Grenzübergängen erfolgt schneller da die Einfuhranmeldung bzw. Zollanmeldung durch die Vorlage des Carnet ATA ersetzt wird. Abgaben müssen bei Nutzung eines Carnet ATA auch nicht bezahlt werden solange die Ware nicht verbraucht wird und wieder ausgeführt wird. Das Carnet ATA kann nur für die insgesamt 75 Vertragsstaaten und in folgenden Fällen angewendet werden:

  • Messe- und Ausstellungsgüter
  • Warenmuster
  • Berufsausrüstungsgegenstände z.B. für Film, Band-Tournee, Presse, Werkzeug usw.

Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat.