wie bereits vor einigen Wochen auf unserer Homepage publiziert ist CETA, bereits im Januar 2017 veröffentlicht und es wird in Kürze mit der Anwendbarkeit zu rechnen sein.

Das bedeutet: nur Unternehmen die REX-registriert („Registrierter Ausführer“)  sind kommen in den Genuss des Abkommens.

Es ist nicht erforderlich „Ermächtigter Ausführer“ oder eine AEO-Bewilligung zu besitzen.

Die REX-Registrierung ist alleinige Voraussetzung!

Und, sie ist bereits möglich – bei Ihrem Hauptzollamt.

Sollten Sie also Geschäftsbeziehungen mit Kanada pflegen, so zögern Sie nicht länger und lassen Sie Ihr Unternehmen registrieren.

Weitere Informationen, das Merkblatt sowie das elektronische Antragsformular 0442 finden Sie auf der Website des Zolls.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen weiterhin erfolgreiche Geschäfte mit Kanada.

Das TEAM von

 Nicola Bernard

Servicebüro für Außenhandelslogistik