A.TR.

Eine A.TR ist eine Warenverkehrsbescheinigung. Diese ist für die Ausfuhr nicht zwingend. Sie wird auf Verlangen des Käufers im Drittland beim Zoll beantragt und erstellt. Die A.TR wird eingesetzt im Warenverkehr mit der Türkei. Dies gilt jedoch nur bei Ausfuhren von sogenannten Zollunionswaren. Die A.TR ist für Waren die EU-Charakter besitzen.

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